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Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel „#MeinPlamecoSommerAT“

1. Veranstalter

Veranstalter des Gewinnspiels ist:

PLAMECO Systems BV
Van Voordenpark 20
5301 KP Zaltbommel
Niederlande

nachfolgend „Veranstalter“.

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptieren die Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.

2. Teilnahmezeitraum

Das Gewinnspiel findet im Zeitraum vom 15. Juli 2026 bis einschließlich 30. August 2026 statt.

Maßgeblich ist die in der jeweiligen Gewinnspielbeschreibung genannte Frist.

Nach Ablauf des Teilnahmezeitraums veröffentlichte oder eingehende Beiträge können nicht berücksichtigt werden.

Nach Ablauf des Teilnahmezeitraums wählt der Veranstalter aus den gültigen Beiträgen Finalisten aus. Der Gewinner wird anschließend im Rahmen des in diesen Teilnahmebedingungen beschriebenen Abstimmungsverfahrens über die offiziellen Social-Media-Kanäle von Plameco Österreich ermittelt.

3. Teilnahme

Die Teilnahme erfolgt über Facebook oder Instagram.

Um gültig am Gewinnspiel teilzunehmen, müssen die Teilnehmer:

* eine persönliche Urlaubserinnerung in Form eines eigenen Fotos oder Videos als öffentlichen Beitrag oder Reel auf Facebook oder Instagram veröffentlichen;
* in der Bild- oder Videobeschreibung erläutern, warum dieses Motiv bei ihnen Urlaubsstimmung auslöst und weshalb sie sich diese Atmosphäre als Fotowand oder Fotodecke für ihr Zuhause wünschen;
* den Hashtag #MeinPlamecoSommerAT verwenden;
* den in der Gewinnspielbeschreibung genannten offiziellen Plameco-Account auf Facebook (@plameco.at) oder Instagram (@plameco_at) markieren;
* ausschließlich eigene Inhalte verwenden;
* sicherstellen, dass auf dem Foto oder im Video keine Personen erkennbar abgebildet sind;
* sicherstellen, dass Videos keine Musik, fremden Tonaufnahmen oder sonstigen urheberrechtlich geschützten Inhalte enthalten, für deren Nutzung der Teilnehmer nicht über die erforderlichen Rechte verfügt.

Der Beitrag muss während des Teilnahmezeitraums öffentlich sichtbar und für den Veranstalter auffindbar sein. Wird ein Teilnehmer als Finalist ausgewählt, muss der ursprüngliche Beitrag bis zum Abschluss der öffentlichen Abstimmung öffentlich abrufbar bleiben.

Die Teilnahme ist kostenlos und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig.

Pro natürlicher Person ist nur eine Teilnahme zulässig, sofern in der Gewinnspielbeschreibung nichts anderes angegeben wird.

Mit der Veröffentlichung des Beitrags, der Verwendung des genannten Hashtags und der Markierung des offiziellen Plameco-Accounts bringt der Teilnehmer zum Ausdruck, am Gewinnspiel teilnehmen zu wollen.

Für die Teilnahme an der öffentlichen Abstimmung als Finalist ist zusätzlich eine ausdrückliche und dokumentierte Bestätigung gemäß Ziffer 5 erforderlich.

4. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in Österreich haben.

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind:

* Mitarbeiter des Veranstalters;
* Franchisenehmer des Plameco-Systems;
* Mitarbeiter der Franchisenehmer;
* Angehörige der vorgenannten Personen.

Als Angehörige gelten insbesondere Ehepartner, eingetragene Partner, Lebensgefährten, Eltern, Kinder und Geschwister.

Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, bei Manipulationsversuchen, bei unrichtigen Angaben oder bei Zweifeln an der Teilnahmeberechtigung vom Gewinnspiel auszuschließen.

5. Auswahl der Finalisten und öffentliche Abstimmung

Nach Ablauf des Teilnahmezeitraums wählt der Veranstalter aus allen gültigen Beiträgen nach eigenem Ermessen bis zu zehn Finalisten aus.

Bei der Auswahl können insbesondere folgende Kriterien berücksichtigt werden:

* Kreativität und Originalität des Beitrags;
* Aussagekraft und Nachvollziehbarkeit der Begründung;
* Bezug des Beitrags zum Thema des Gewinnspiels;
* Eignung des Beitrags für die nachfolgende öffentliche Abstimmung.

Der Veranstalter kommentiert die Beiträge der ausgewählten Finalisten über den jeweiligen offiziellen Plameco-Account und bittet die ausgewählten Teilnehmer, sich innerhalb von fünf Kalendertagen per Direktnachricht über diesen offiziellen Account zu melden.

Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, ist der Veranstalter berechtigt, den Beitrag nicht für die öffentliche Abstimmung zu berücksichtigen und einen Ersatzfinalisten auszuwählen.

Nach der Kontaktaufnahme erhält der ausgewählte Teilnehmer einen Link zu einem Bestätigungsformular. Der Teilnehmer muss innerhalb der darin genannten Frist insbesondere:

* diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich bestätigen;
* bestätigen, die Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen zu haben;
* bestätigen, dass er über die erforderlichen Rechte an dem eingereichten Beitrag verfügt;
* der Veröffentlichung seines Vornamens, seines eingereichten Fotos oder Videos sowie seiner Begründung oder von Auszügen daraus im Rahmen der öffentlichen Abstimmung ausdrücklich zustimmen.

Erst nach vollständiger und dokumentierter Bestätigung darf der Beitrag des Finalisten auf den Websites oder Social-Media-Kanälen des Veranstalters veröffentlicht und zur öffentlichen Abstimmung gestellt werden.

Wird das Formular nicht fristgerecht oder nicht vollständig ausgefüllt oder wird die erforderliche Zustimmung zur Veröffentlichung nicht erteilt, wird der Beitrag nicht in die öffentliche Abstimmung aufgenommen. Der Veranstalter kann in diesem Fall einen Ersatzfinalisten auswählen.

Die gültigen Stimmen, die während des in der Gewinnspielbeschreibung genannten Abstimmungszeitraums auf den offiziellen Facebook- und Instagram-Kanälen des Veranstalters abgegeben werden, werden zusammengezählt.

Der Finalist mit der höchsten Gesamtzahl gültiger Stimmen gewinnt das Gewinnspiel.

Der Veranstalter ist berechtigt, Stimmen nicht zu berücksichtigen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass diese insbesondere durch folgende Mittel erzeugt wurden:

* Bots oder andere automatisierte Verfahren;
* Fake-Accounts;
* gekaufte Likes, Stimmen oder Interaktionen;
* Mehrfachabstimmungen entgegen den veröffentlichten Abstimmungsregeln;
* sonstige technische oder organisatorische Manipulationen.

Bei Stimmengleichheit entscheidet der Veranstalter anhand der für die Auswahl der Finalisten genannten Kriterien.

Über die Auswahl der Finalisten, die Bewertung der Stimmen und die Gewinnerermittlung wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist insoweit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

6. Gewinn

Verlost wird eine individuell geplante und maßgefertigte Plameco® Fotodecke oder Fotowand einschließlich Basis-Beleuchtung.

Der maximale Gesamtwert des Gewinns beträgt 5.000 Euro einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer.

Der konkrete Leistungsumfang wird nach Prüfung der örtlichen Gegebenheiten und auf Grundlage eines individuellen Angebots festgelegt. Dies betrifft insbesondere:

* Gestaltung und Ausführung;
* Maße und Fläche;
* Materialien und Ausstattung;
* technische Voraussetzungen;
* Montageaufwand;
* Basis-Beleuchtung;
* gegebenenfalls erforderliche Zusatzarbeiten.

Der Gewinn stellt kein frei verfügbares Guthaben dar. Er begründet insbesondere keinen Anspruch auf bestimmte Produkte, Ausstattungen, Materialien, Maße oder Leistungen aus Preislisten, Katalogen, Musterangeboten oder sonstigen Angeboten des Veranstalters oder eines Plameco-Fachbetriebs.

Die konkrete Planung und Umsetzung wird mit dem Gewinner abgestimmt und muss innerhalb des maximalen Gewinnwerts technisch und wirtschaftlich realisierbar sein.

Übersteigt die vom Gewinner gewünschte oder aufgrund der örtlichen Gegebenheiten erforderliche Ausführung den maximalen Gewinnwert, kann der Gewinner die Mehrkosten nach vorheriger ausdrücklicher und schriftlicher Vereinbarung selbst tragen. Ohne eine solche Vereinbarung wird der Leistungsumfang so angepasst, dass der maximale Gewinnwert nicht überschritten wird.

Voraussetzung für die Umsetzung ist, dass die örtlichen, technischen, baulichen, rechtlichen und sicherheitsrelevanten Voraussetzungen eine fachgerechte Planung und Montage ermöglichen.

Ist die ursprünglich gewünschte Umsetzung aus solchen Gründen nicht möglich, wird der Veranstalter dem Gewinner nach Möglichkeit eine angemessene alternative Ausführung innerhalb des maximalen Gewinnwerts anbieten.

Die Gewinnumsetzung erfolgt ausschließlich innerhalb Österreichs.

Eine Barablöse, eine Auszahlung nicht in Anspruch genommener Gewinnbestandteile, ein Umtausch gegen andere Waren oder Dienstleistungen sowie eine Übertragung des Gewinns auf eine andere Person sind ausgeschlossen.

Etwaige persönliche steuerliche Pflichten im Zusammenhang mit dem Gewinn liegen in der Verantwortung des Gewinners.

7. Rechte an den eingereichten Inhalten

Mit der Teilnahme bestätigt der Teilnehmer, dass er Urheber des eingereichten Fotos oder Videos ist oder über sämtliche erforderlichen Rechte zur Veröffentlichung des Beitrags auf seinem Social-Media-Profil verfügt.

Der Teilnehmer bestätigt außerdem, dass durch das Foto, Video, den Begleittext oder sonstige Bestandteile des Beitrags keine Rechte Dritter verletzt werden.

Dies gilt insbesondere für:

* Urheberrechte an Fotos und Videos;
* Rechte an Musik und Tonaufnahmen;
* Persönlichkeits- und Bildrechte;
* Marken- und Kennzeichenrechte;
* Rechte an Logos, Kunstwerken oder anderen geschützten Inhalten.

Auf dem eingereichten Foto oder Video dürfen keine Personen erkennbar abgebildet sein. Beiträge mit erkennbar abgebildeten Personen können vom Gewinnspiel ausgeschlossen werden.

Der Veranstalter darf die öffentlich zugänglichen Beiträge zunächst ausschließlich zur Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen, zur internen Bewertung und zur Auswahl der Finalisten sichten und intern dokumentieren.

Aus der Verwendung des Gewinnspiel-Hashtags oder der Markierung eines Plameco-Accounts allein folgt kein Recht des Veranstalters, den Beitrag auf eigenen Kanälen zu veröffentlichen, zu teilen, zu vervielfältigen, zu bearbeiten oder werblich zu verwenden.

Eine Veröffentlichung, Vervielfältigung, Bearbeitung oder sonstige Nutzung des Beitrags durch den Veranstalter erfolgt erst, nachdem der betreffende Finalist hierzu ausdrücklich und dokumentiert zugestimmt und die erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt hat.

Die im Rahmen des Finalistenformulars eingeräumten Nutzungsrechte dürfen auf die Durchführung und Bewerbung der öffentlichen Abstimmung sowie die Berichterstattung über das Gewinnspiel und dessen Verlauf beschränkt werden.

Der Teilnehmer bleibt Urheber der eingereichten Inhalte.

Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, Beiträge zu berücksichtigen, wenn Zweifel an der Urheberschaft, der Rechteinhaberschaft oder an erforderlichen Zustimmungen bestehen.

8. Foto- und Videoaufnahmen bei der Gewinnumsetzung

Im Zusammenhang mit der Planung, Umsetzung, Montage, Übergabe oder Präsentation des Gewinns möchte der Veranstalter gegebenenfalls Foto- und Videoaufnahmen anfertigen und für Berichterstattung, Dokumentation und Eigenwerbung verwenden.

Die Anfertigung und werbliche Nutzung solcher Aufnahmen wird vorab gesondert mit dem Gewinner abgestimmt.

Vor Beginn der Aufnahmen wird eine separate, dokumentierte Vereinbarung beziehungsweise Einwilligung eingeholt. Darin werden insbesondere die vorgesehenen Aufnahmen, Nutzungszwecke, Medien und gegebenenfalls die Verwendung von Vorname, Wohnort ohne genaue Anschrift sowie Aussagen oder Erfahrungsberichten des Gewinners geregelt.

Ohne eine entsprechende Vereinbarung werden keine Aufnahmen des Gewinners oder anderer erkennbarer Personen für Werbezwecke veröffentlicht.

9. Ausschluss unzulässiger Inhalte

Nicht zulässig sind insbesondere Beiträge oder Inhalte,

* die gegen geltendes Recht verstoßen;
* die beleidigend, diskriminierend, rassistisch, pornografisch, gewaltverherrlichend oder jugendgefährdend sind;
* die Rechte Dritter verletzen;
* die fremde Werbung oder kommerzielle Botschaften enthalten;
* die keinen erkennbaren Bezug zum Gewinnspiel aufweisen;
* die bewusst irreführende oder unrichtige Angaben enthalten.

Der Veranstalter ist berechtigt, entsprechende Beiträge ohne vorherige Benachrichtigung nicht zu berücksichtigen oder vom Gewinnspiel auszuschließen.

10. Datenschutz

Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel ist:

PLAMECO Systems BV
Van Voordenpark 20
5301 KP Zaltbommel
Niederlande

Die im Rahmen des Gewinnspiels erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich verarbeitet, soweit dies für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels erforderlich ist.

Hierzu können insbesondere gehören:

* Social-Media-Benutzername und Profil;
* Link zum öffentlich veröffentlichten Beitrag;
* Name und Vorname;
* E-Mail-Adresse;
* Telefonnummer;
* eingereichte Inhalte und Begründung;
* Bestätigungen und Zustimmungen aus dem Finalistenformular;
* für die Gewinnabwicklung erforderliche Adress- und Kontaktdaten.

Die Verarbeitung umfasst insbesondere:

* Prüfung der Teilnahmeberechtigung;
* interne Bewertung und Auswahl der Finalisten;
* Kontaktaufnahme mit ausgewählten Finalisten;
* Dokumentation der Bestätigungen und Zustimmungen;
* Durchführung der öffentlichen Abstimmung;
* Ermittlung und Benachrichtigung des Gewinners;
* Planung und Abwicklung der Gewinnleistung.

Soweit die Datenverarbeitung zur Durchführung des Gewinnspiels erforderlich ist, erfolgt sie auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

Soweit eine Einwilligung zur Veröffentlichung personenbezogener Daten oder Inhalte eingeholt wird, erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.

Eine erteilte Einwilligung kann grundsätzlich mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt davon unberührt. Erfolgt der Widerruf vor oder während der öffentlichen Abstimmung und ist eine weitere Teilnahme ohne Veröffentlichung des Beitrags nicht möglich, kann der Beitrag aus der Abstimmung genommen und gegebenenfalls ein Ersatzfinalist bestimmt werden.

Soweit für die Bestätigung der Finalisten ein externes Onlineformular eingesetzt wird, gelten ergänzend die hierzu bereitgestellten Datenschutzhinweise.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu Speicherdauer, Empfängern und Betroffenenrechten sind der Datenschutzerklärung des Veranstalters zu entnehmen:

www.plameco.at/datenschutzerklaerung

11. Haftung

Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur, soweit dies gesetzlich zwingend vorgesehen ist.

Der Veranstalter übernimmt, soweit gesetzlich zulässig, keine Haftung für technische Störungen, Ausfälle von Netzwerken, Servern oder Social-Media-Plattformen, Übertragungsfehler oder sonstige Umstände außerhalb seines Einflussbereichs.

Die gesetzlichen Ansprüche der Teilnehmer bleiben unberührt.

12. Änderung, Unterbrechung oder vorzeitige Beendigung

Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel aus wichtigen Gründen zu ändern, zu unterbrechen, auszusetzen oder vorzeitig zu beenden, sofern eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr gewährleistet werden kann.

Dies gilt insbesondere bei:

* technischen Störungen;
* Manipulationsversuchen;
* Ausfällen oder Änderungen der beteiligten Social-Media-Plattformen;
* rechtlichen oder behördlichen Gründen;
* Umständen höherer Gewalt.

Bereits entstandene Ansprüche der Teilnehmer werden dadurch nicht unangemessen beeinträchtigt.

13. Hinweis zu Facebook und Instagram

Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook oder Instagram und wird von Facebook oder Instagram weder gesponsert, unterstützt, verwaltet noch organisiert.

Facebook und Instagram sind nicht Ansprechpartner für Fragen, Beschwerden oder Ansprüche im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel.

Ansprechpartner und Verantwortlicher für das Gewinnspiel ist ausschließlich der Veranstalter.

14. Bewerbung durch Plameco-Franchisepartner

Plameco-Franchisepartner können das Gewinnspiel über ihre eigenen Social-Media-Kanäle bewerben.

Die Franchisepartner handeln dabei ausschließlich als regionale Kommunikationspartner. Veranstalter des Gewinnspiels und Verantwortlicher für die Gewinnerermittlung ist ausschließlich PLAMECO Systems BV.

Teilnahmebeiträge müssen die in der jeweiligen Gewinnspielbeschreibung genannten offiziellen Plameco-Accounts markieren. Die Markierung eines ausschließlich regionalen Franchisepartner-Accounts genügt nur dann, wenn dies in der Gewinnspielbeschreibung ausdrücklich vorgesehen ist.

15. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
 

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